Lohnsteuer Obernburg

Unsere Leistungen

  1. Beratung in allen steuerlichen Belangen für Steuerpflichtige nach Maßgabe des § 4 Nr. 11 (StBerG), die keine gewerblichen, selbständige oder Land- und Fortwirtschaftliche Einkünfte beziehen wenn in dem Einkommen ausschließlich enthalten sind zum Beispiel
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
    • Pensionen und Betriebsrenten, gesetzlichen und privaten Renten, sowie Unterhaltsleistungen und/oder zusätzlichen Einkünften aus:
    • Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
    • Vermietung und Verpachtung (ohne Ferienwohnungen und selbstständige Garagenvermietung)
    • privaten Veräußerungsgeschäften
    sofern die Einnahmen aus den letztgenannten drei Einkunftsarten 18.000 Euro bei Alleinstehenden und 36.000 Euro bei Ehepaaren jährlich nicht übersteigen. Einnahmen aus Kapitalvermögen werden ab dem Jahr 2009 bei der Anwendung des Grenzbetrages von 18.000 / 36.000 Euro nicht einbezogen, wenn deren Besteuerung im Rahmen der Abgeltungsteuer erfolgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen werden hingegen eingerechnet, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung einbezogen werden. Eine Beratungsbefugnis besteht auch bei selbstständigen Einnahmen die gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) vollständig steuerfrei sind.
  2. Erstellung der Einkommensteuererklärung
  3. Genaue Berechnung des Erstattungsbetrages bzw. Nachzahlung im Voraus
  4. Betreuung bei der Wohnungsbauprämie und der steuerlichen Förderung des Alterseinkünftegesetzes (Riester, Rürup)
  5. Prüfung der Steuerbescheide
  6. Beratung zur Wahl der Steuerklasse und den Möglichkeiten der gesetzlichen Steuervorteil
  7. Hilfe bei sonstigen Lohnsteuerangelegenheiten, einschließlich Kindergeldangelegenheiten
  8. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  9. Einsprüche beim Finanzamt und Klagen vor dem Finanzgericht
    1. ... alle Leistungen sind mit dem gezahlten Jahresbeitrag abgegolten

    Für eine Checkliste für die erstmalige Beratung bitte hier klicken!